NOVY Garantiebedingungen

Garantie auf Dunstabzugshauben des Herstellers NOVY

Jedes Novy Produkt hat eine 2-jährige Herstellergarantie. Sie können diese Garantie auf 5 Jahre kostenlos verlängern, wenn Sie Ihr Gerät auf der NOVY Website registrieren: https://www.novy.com/de-de/service/information/erweiterte-garantie/

Die 5-Jahres-Garantie beginnt mit Registirerung durch den Endkunden auf der Novy Website. Der Garantiezeitraum für Ausstellungsgeräte beträgt 2 Jahre. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantie für das gesamte Produkt. Reparaturen verlängern nicht die Frist und setzen keine neue Frist in Gang.

Hinweise: Für gelieferte Zuluftsteuerungen (Fensterkontaktschalter), Mauerkästen, Abluftzubehör, Lampenabdeckungen usw. gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Die Garantieerweiterung auf 5 Jahre gilt auch nicht für Verschleißteile wie Filter, Leuchten usw. und nicht für Fernbedienungen.

Die Garantie umfasst Ersatzteile und Reparaturaufwand, aber nicht:

a. Erforderliche Tischler- und Trockenbauarbeiten (o. Ä.) für den Aus- und Wiedereinbau des zu reparierenden Teils.

b. Entschädigung für den Nutzungsausfall des Gerätes.

c. Händler-, Montage- und Lohnkosten für die Erst-/Folge montage.

d. Folgekosten für Händler-Montagefehler.

e. Wegekosten außerhalb Deutschlands und Österreichs bzw. Zoll.

Die Reparatur von mangelhaften Neuteilen erfolgt nur, wenn:

a. Die Verpackung nicht unsachgemäß geöffnet wurde, siehe Punkt 4. a. der obigen Montagebedingungen.

b. Das Gerät vor Einbau optisch / funktionsmäßig geprüft wurde.

c. Das beanstandete Gerät noch nicht montiert und noch nicht in Betrieb genommen wurde.

d. Das Gerät in der Originalverpackung zurück gegeben wird.

Die Garantie ist ausgeschlossen:

a. Bei äußeren, sofort sichtbaren Mängeln und Beschädigungen, die erst nach der Erstmontage reklamiert werden.

b. Bei Nichtbeachtung der Bedingungen dieser Doppelseite, z. B. bei der Installation falscher Abluftleitungen/-komponenten.

c. Bei Beratungs- und / oder Montagefehlern.

d. Nach technischen Eingriffen bzw. optischen / konstruktiven Veränderungen, die nicht von uns o. den von uns koordinierten Kundendienst vorgenommen wurden. Ausgenommen hiervon sind fachgerechte Ergänzungen der Fensterschaltervorrichtungen; es gelten hierfür aber ergänzend vor allem die Punkte c und e.

e. Bei Elektroinstallationen, welche nicht nach VDE-Vorschriften u. von konzessioniertem Elektrofachbetrieb vorgenommen wurden.

f. Bei falscher Pflege von Fettfiltern (Reinigung mind. alle 14 Tage), Kohlefiltern (nach Sättigung oder spätestens halbjährlich) und der Geräteoberfläche, anders, als in der Anleitung beschrieben.

g. Bei falscher Benutzung, z. B. bei zu starkem Druck auf Taster.

h. Bei Fehlen einer geeigneten Zuluft.

i. Bei Nutzung in gewerblichen Küchen.

Kostenberechnung:

An den Aussteller der Reklamation (regelmäßig der Händler, weil kein Vertragsverhältnis zum Endkunden besteht) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

a. Kosten, die aufgrund falscher Reklamationsmeldungen entstehen, z. B. Nennung des falschen Gerätetyps, falsche Anschrift.

b. Kosten, die aufgrund eines fehlerhaften Einbaus und / oder eine fehlerhaften Beratung und / oder einer fehlerhaften Bedienung bzw. aufgrund eines anderen fehlerhaften oder bei der Meldung nicht genannten Reklamationsgrundes zurück zuführen sind.